Verkaufs- und Lieferbedingungen Ersatzteilbestellung

1. Allgemeines
Aufträge über Ersatzteillieferungen werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende und/oder ergänzende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Der Versand von Ersatzteilen ist nur innerhalb der Schweiz möglich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns bestätigt worden sind, oder Lieferung erfolgt ist.

2. Lieferungen
Die bestellten Ersatzteile entsprechen dem jeweiligen technischen Stand der Fertigung. Technische Änderungen, welche die Funktion nicht beeinträchtigen, behalten wir uns vor.

3. Preise / Versand
Die Berechnung der gelieferten Ersatzteile erfolgt auf der Basis der am Tag der Lieferung gültigen Ersatzteilpreise. Die Preise verstehen sich ab zentralem Ersatzteillager von Electrolux AG. Die Lieferung erfolgt unversichert per Paketpost. Unsere Bearbeitungskosten beinhalten folgende Komponenten: Kommissionieren, Verpackung, Administration und Posttaxen und werden im Verhältnis zum Warenwert berechnet:

WarenwertBearbeitungskosten
bis CHF 9.95CHF 5.50
CHF 10.00 bis CHF 29.95CHF 12.00
ab CHF 30.00CHF 15.00
Zuschlag für Express SendungenCHF 23.80
Zuschlag für Nachnahme SendungenCHF 15.00


4. Zahlungsbedingungen
Bezahlung für Online Bestellungen ist nur mit einer gültigen Kreditkarte von Visa oder MasterCard möglich. Die Datenübertragung wird mit der heute üblichen 128-Bit-SSL Verschlüsselungstechnologie geschützt. Eine verschlüsselte Verbindung wird im Internet Explorer und im Netscape Navigator mit einem Schloss in der Statusleiste unten im Browserfenster angezeigt.

5. Gewährleistung
Wir leisten Gewähr für die Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Die Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferung gilt für Ersatzteile die an nicht gewerblich genutzten Geräten eingesetzt wurden, im übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Voraussetzung der Gewährleistung ist, dass – bei Einsatz der gelieferten Ersatzteile im Rahmen einer Reparatur – diese von einem Fachmann – entsprechend den Richtlinien des SEV – vorgenommen wurde, es sei denn, dass die Reparaturleistung nicht ursächlich für den Fehler gewesen ist. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit noch den Wert der Ware beeinträchtigen, stellen keinen Fehler dar. Ist die Ware fehlerhaft, so sind wir verpflichtet, den Mangel in angemessener Frist unentgeltlich nach unserer Wahl entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Besteller Minderung verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

6. Beanstandungen / Mängelrügen
Ansprüche wegen Beschädigungen der Verpackung sind sofort bei dem Transporteur geltend zu machen, der Verpackungsinhalt ist auf Beschädigungen durchzusehen. Reklamationen wegen Mangel, Falschlieferungen und Mengenfehlern sind unverzüglich zu erheben. Nicht erkennbare Fehlersind unverzüglich nach Feststellung ebenfalls zu beanstanden. Spätere Mängelrügen können nicht mehr akzeptiert werden.

7. Rücknahme von Ersatzteilen
Ersatzteile werden innerhalb von 4 Wochen ab Lieferscheindatum zurückgenommen, wenn sie in der Originalverpackung und in technisch einwandfreiem Zustand sind. Bereits montierte Ersatzteile sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Bei Rücksendungen müssen unbedingt Rechnungs-Nummer und –Datum der Ursprungslieferung angegeben werden. Gutschriften für derartige Rücksendungen erfolgen abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 20 %. Die Rücknahme von Ersatzteilen, deren Lieferung länger als 4 Wochen zurückliegt, ist nur nach vorheriger Abstimmung mit dem Electrolux Ersatzteilverkauf möglich. Auch in diesen Fällen wird die Gutschrift um die angefallenen Bearbeitungskosten gekürzt. Versandkosten für Ersatzteilrücknahmen trägt der Absender.

8. Sonstige Haftung
Schadenersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen (wie z.B. Produkthaftpflicht). Insbesondere von der Haftung ausgenommen sind alle indirekten Schäden wie z.B. Produktionsausfall, reine Vermögensschäden etc. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Änderungen oder Reparaturen nur durch einen konzessionierten Elektro- oder Sanitär-Installateur durchgeführt werden dürfen.

9. Gerichtsstand
Zürich, 08.August 2007 HB/mb
Gerichtsstand ist Zürich.